Subverwaltung
für Wohnungs-
eigentumsobjekte

Vermietetes
Wohnungs­eigentum

  • Vertretung aller die Verwaltung der Liegenschaft betreffenden Geschäfte außerbehördlich sowie vor Gericht, den Behörden, der Landesregierung, den
  • Geld oder Geldeswert, Angelder, sowie Mietzinse samt Nebengebühren in Empfang zu nehmen und darüber rechtsgültig zu quittieren (z.B. Kautionen)
  • Evidenzhaltung von Mietverträgen (Kündigung, Befristungen, etc.)
  • Verwahrung von Mietkautionen
  • Vorschreibung der Mieten bzw. Durchführung des Mieteninkassos bzw. Führung des
  • Mahnwesens
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
  • Verfolgung von Rechtsfällen im Rahmen der ordentlichen Hausverwaltung
  • Beauftragung von Instandhaltung- und Instandsetzungsarbeiten die die Wohnung betreffend nach Freigabe des Wohnungseigentümers
  • Durchführung von Mietzins-, Betriebskosten- und Räumungsklagen sowie Exekutionsverfahren in Abstimmung mit Wohnungseigentümer und Hausverwaltung
  • Monatliche Überweisung der Mietzinsüberschüsse im Folgemonat
  • Laufende Information über Änderungen, wie beispielsweise Mieterwechsel, durchzuführende Reparaturen der Wohnung etc.
  • Eröffnung eines Wirtschafts- und eines Kautionskontos
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelege
  • Erstellung und Übermittlung vierteljährlicher Eigentümerabrechnungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung
  • Zahlung, Verbuchung und Weiterverrechnung von Betriebskostenvorschreibungen und -abrechnungen aus Wohnungseigentümergemeinschaften von externen Hausverwaltungen