Vermietetes
Wohnungseigentum
- Vertretung aller die Verwaltung der Liegenschaft betreffenden Geschäfte außerbehördlich sowie vor Gericht, den Behörden, der Landesregierung, den
- Geld oder Geldeswert, Angelder, sowie Mietzinse samt Nebengebühren in Empfang zu nehmen und darüber rechtsgültig zu quittieren (z.B. Kautionen)
- Evidenzhaltung von Mietverträgen (Kündigung, Befristungen, etc.)
- Verwahrung von Mietkautionen
- Vorschreibung der Mieten bzw. Durchführung des Mieteninkassos bzw. Führung des
- Mahnwesens
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
- Verfolgung von Rechtsfällen im Rahmen der ordentlichen Hausverwaltung
- Beauftragung von Instandhaltung- und Instandsetzungsarbeiten die die Wohnung betreffend nach Freigabe des Wohnungseigentümers
- Durchführung von Mietzins-, Betriebskosten- und Räumungsklagen sowie Exekutionsverfahren in Abstimmung mit Wohnungseigentümer und Hausverwaltung
- Monatliche Überweisung der Mietzinsüberschüsse im Folgemonat
- Laufende Information über Änderungen, wie beispielsweise Mieterwechsel, durchzuführende Reparaturen der Wohnung etc.
- Eröffnung eines Wirtschafts- und eines Kautionskontos
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelege
- Erstellung und Übermittlung vierteljährlicher Eigentümerabrechnungen
- Erstellung einer Jahresabrechnung
- Zahlung, Verbuchung und Weiterverrechnung von Betriebskostenvorschreibungen und -abrechnungen aus Wohnungseigentümergemeinschaften von externen Hausverwaltungen