Hausverwaltung für
Wohnungs­eigentums
Objekte ( WEG )

Allgemeine
Immobilien­verwaltung WEG

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber und das Anschreiben aller Hauslieferanten und Abgabestellen
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
  • Führung und Wartung der Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen etc.)
  • Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehres mit Wohnungseigentümern und mit Behörden (im normalen Umfang)
  • Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und die Wahrnehmung von Behördenterminen sowie rechtzeitiger Berichterstattung darüber, sofern kein Rechtsanwalt betraut ist
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft
  • Einberufung von Eigentümerversammlungen alle zwei Jahre samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben
  • Ausfertigung von Schlüsselbestätigungen, Verwahrung von Hausschlüssel

 

Kaufmännische
Immobilien­verwaltung WEG

  • Erstellen der monatlichen Betriebskostenvorschreibung inkl. Rücklagenbildung
  • Inkasso und Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer;
    Der Verwalter hat den Zahlungstermin für die laufenden Akontozahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer zu überwachen und das Mahnwesen bis zur erforderlichen Einleitung von rechtlichen Schritten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Bekanntgabe der Mahnstufe) vorzunehmen. Rückständige Beitragsleistungen sind unter Einhaltung der Vorschriften des § 20 Abs. 5 und § 27 Abs. 2 WEG 2002 einbringlich zu machen.
  • Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung
  • Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Abwicklung des gesamten, die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten bis zum 30.06. des Folgejahres inkl. Rücklagenabrechnung
  • Einrichten und Führung eines Treuhandkontos für die Liegenschaft bei unserer Hausbank
  • Rechnerische und inhaltliche Prpfung aller Kauf-, Lieranten-, Dienstleisungs- und Reparaturrechnungen
  • Monatliche bzw. quartalsmäßige Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowie Gewährleistungsansprüchen betreffend Arbeiten, die vom Verwalter beauftragt wurden
  • Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und sonstigen Dienstliestungsverträgen
  • Jährliche Erstellung einer Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode
  • Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen; Die Vorschreibungen zu den Liegenschaftsaufwendungen erfolgen in monatlichen Akonti, welche jeweils am 05. eines jeden Kalendermonats fällig sind. Soweit dies zur Bestreitung der Liegenschaftsaufwendungen im Einzelfall erforderlich ist, ist der Verwalter berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Beträge im Rahmen von Sondervorschreibungen einzuheben.
  • Darlehenskontoführung Die Aufnahme von Darlehen für die Eigentümergemeinschaft bedarf einer vorhergehenden Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Ausgenommen davon sind Kontoüberziehungen auf den für die Eigentümergemeinschaft geführten Konten, die zu dem für die ordentliche Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage erforderlichen Zahlungsverkehr gehören.
  • Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG. Gewährung der Einsichtnahme in die Beschluss-Sammlung (z.B. schriftlich/elektronisch) bestimmt der Verwalter.

 

Technische
Immobilien­verwaltung WEG

  • Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarfs. Die Begehung findet grundsätzlich einmal jährlich statt, sofern nicht Veranlassung zu einer außerplanmäßigen Begehung besteht. Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen. Vorbereitung einer Beschlussfassung bei größeren Instandhaltungsnotwendigkeit.
  • Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften
  • Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Vergabe von Reparaturarbeiten und allenfalls Einholung von Kostenvoranschlägen im Rahmen der laufenden Erhaltung (Kleinreparaturen) nach Beauftragung durch den Auftraggeber im Einzelfall, es sei denn, es würde Gefahr in Verzug oder ein sonstiger Umstand vorliegen, der eine unverzügliche Beauftragung notwendig macht
  • Einholung von drei vergleichbaren Kostenvoranschlägen für größere Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
  • Prüfung von vorgebrachten Eigentümerwünschen im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltungstätigkeit