Rund ums
Wohnen

Tipps für ein gutes Zusammenleben.

  • Als Hausverwaltung ist es schwierig Uneinigkeiten der Bewohner zu schlichten da wir nicht vor Ort sind, daher gilt: Gibt es Probleme untereinander – reden Sie mit Ihren Nachbarn darüber.
  • Einhaltung der Ruhezeiten: Täglich von 22-6 Uhr.
  • Versuchen Sie lärmerzeugende Tätigkeiten so gut wie möglich zu vermeiden.
  • Halten Sie die Haustür immer geschlossen um Unbefugten den Zugang zu verwehren.
  • Bitte lagern Sie keine Gegenstände im Stiegenhaus und halten Sie die Fluchtwege frei. Außerdem muss der Weg für Einsatzfahrzeuge frei gehalten werden.
  • Fernsehantennen und Firmenschilder dürfen nicht montiert werden.
  • Sollten Sie etwas beschädigen oder etwas beschädigt worden sein, verständigen Sie bitte die Hausverwaltung.
  • Speiseöl, Essensreste und Müll haben im Abfluss nichts verloren und sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Sollten Sie ein Haustier halten, sind Sie dafür verantwortlich den Kot zu entfernen um die Liegenschaft sauber zu halten.
  • Tauben füttern ist verboten.
  • Achten Sie auf die Mülltrennung um erhöhte Kosten zu vermeiden.
  • Sperrmüll ist zum Abfallsammelzentrum zu bringen und darf nicht am Müllplatz abgestellt werden.

 

Das Land Steiermark und der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen unterstützen das Zusammenleben in Vielfalt.

Die Informationsbroschüren zum Download:

 

Betriebskosten

Unter Betriebskosten versteht man folgende für die Liegenschaft anfallende Kosten:

  • Öffentliche Abgaben, wie Grundsteuer, Kanal- und Müllgebühren
  • Wasserversorgung
  • Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses
  • Regelmäßig durchzuführende Rauchfangkehrungen
  • Aufwendungen für die Hausbetreuung und Schneeräumung
  • Angemessener Versicherungsschutz des Hauses
  • Unratbeseitigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Energie- und Heizkostenabrechnung

In Wohnanlagen ohne Messvorrichtungen wird die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten über die Betriebskostenabrechnung abgewickelt. Für Wohnobjekte mit verbrauchsabhängigen Wärmezählern erfolgt die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gesondert und wird nach der jeweiligen Abrechnungsperiode an Sie übermittelt.

  • Liftkosten

Darunter versteht man die laufenden Betriebskosten der Liftanlage, wie Wartung und Liftstrom.

 

Rücklage in der WEG

Im Wohnungseigentum ist es verpflichtend eine Rücklage zu bilden. Die Rücklage darf nur für alle allgemeinen Teile einer Liegenschaft verwendet werden.

Die Rücklage der Wohnung muss immer der Wohnungseigentümer tragen und darf bei Vermietung der Wohnung, nicht an den Mieter weiterverrechnet werden.